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Firmengründung in Bosnien: Kosten, Gebühren und Ablauf 2026

3. November 2026
Firmengründung in Bosnien: Kosten, Gebühren und Ablauf 2026

Wer in Bosnien und Herzegowina eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) gründet, sollte für die Gründung selbst mit mindestens 1.360 KM rechnen, dazu kommen 1.000 KM Stammkapital. Diese Zahlen nennt der offizielle Gründungsleitfaden für den Kanton Sarajevo für Anträge, Gebühren, Registrierung, Stempel und weitere Verfahrensschritte. Das tatsächliche Budget ausländischer Gründer liegt meist höher: Büro, Kassensystem, Übersetzungen und Beratung sind darin nicht enthalten. Dieser Beitrag schlüsselt auf, welche Posten anfallen, wann sie fällig werden und wo die Kosten je nach Landesteil abweichen.

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Kurz gesagt

  • Gründungskosten: Für eine d.o.o. im Kanton Sarajevo setzt der offizielle Leitfaden mindestens 1.360 KM an, zuzüglich 1.000 KM Stammkapital.
  • Größte Einzelposten: Notar 350 KM, Veröffentlichung im Amtsblatt 150 KM, Gerichtsgebühren 35 KM und 5 KM.
  • Nach der Eintragung: Ein Fiskalgerät kostet rund 700 KM. Ab einem geschätzten Jahresumsatz über 50.000 KM ist die Mehrwertsteuerregistrierung Pflicht.
  • Dauer: Die Eintragung beim Gericht kann bis zu 10 Tage dauern, die Steuernummer ist innerhalb von 5 Tagen nach dem Gerichtsbeschluss zu beantragen.
  • Standort zählt: Föderation BiH, Republika Srpska und Brčko-Distrikt führen eigene Register mit eigenen Regeln. Die Wahl des Sitzes beeinflusst Kosten und Verfahren.

Inhaltsverzeichnis

Die Gründungskosten im Überblick

Die folgenden Beträge stammen aus dem offiziellen Leitfaden zur Registrierung einer d.o.o. im Kanton Sarajevo. Sie gelten für diesen Kanton und dienen als belastbarer Richtwert für die Föderation Bosnien und Herzegowina.

PostenBetragZeitpunkt
Beglaubigung des Gründungsakts beim Notar350 KMvor der Eintragung
Gerichtsgebühren35 KM und 5 KMmit dem Eintragungsantrag
Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Sarajevo150 KMnach der Eintragung
Gesamte Mindestkosten laut Leitfaden (inkl. Anträge, Stempel, weitere Verfahren)ab 1.360 KMüber das gesamte Verfahren
Stammkapital1.000 KMEinzahlung auf ein vorläufiges Bankkonto
Fiskalgerätca. 700 KMvor dem ersten Umsatz

Notar, Gericht und Amtsblatt machen zusammen 540 KM aus. Der Rest der Mindestsumme verteilt sich auf Anträge, die Gestaltung des Firmenstempels und weitere Verfahrensschritte, die der Leitfaden in seine Schätzung einbezieht.

Ein wichtiger Hinweis zur Einordnung: Der Leitfaden legt seiner Schätzung ein Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten und einem Umsatz über 50.000 KM zugrunde. Für kleinere Strukturen können einzelne Posten anders ausfallen, die behördlichen Grundgebühren bleiben jedoch die Basis jeder Kalkulation.

Das Stammkapital ist kein Kostenpunkt im eigentlichen Sinn. Es wird auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt und steht nach der Eintragung für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung. In der Liquiditätsplanung muss es trotzdem vor der Gründung bereitliegen.

Was die Mindestsumme nicht abdeckt

Die offiziellen Zahlen beschreiben die Verfahrenskosten. Für ein ausländisches Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft in Bosnien aufbaut, kommen typischerweise weitere Positionen hinzu.

Geschäftsräume. Miete und Einrichtung eines Büros sind ausdrücklich nicht in der Mindestschätzung enthalten. Für die Eintragung braucht die Gesellschaft eine Geschäftsadresse, deshalb sollte der Mietvertrag früh geklärt sein.

Dokumente ausländischer Gründer. Ist die Muttergesellschaft im Ausland ansässig, verlangen Notar und Gericht in der Regel Registerauszüge, Vollmachten und Ausweisdokumente in beglaubigter Übersetzung. Je nach Herkunftsland ist zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung nötig. Diese Kosten entstehen im Herkunftsland und werden in Gründungsbudgets häufig vergessen.

Fiskalgerät und Zahlungsabwicklung. Wer Bargeld- oder Kartenumsätze erzielt, benötigt ein Fiskalgerät, laut Leitfaden für rund 700 KM. Wer zusätzlich Kartenzahlungen annimmt, sollte die laufenden Transaktionsgebühren für Unternehmen von Anfang an in die Kostenrechnung aufnehmen, weil sie mit jedem Umsatz anfallen.

Buchhaltung. Eine d.o.o. ist ab dem ersten Tag buchführungspflichtig. Die meisten ausländischen Gesellschaften beauftragen dafür ein lokales Buchhaltungsbüro, dessen Honorar zu den festen Monatskosten zählt.

Rechtsberatung. Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerregelung, Vertretungsbefugnisse und die Abstimmung mit der Konzernstruktur der Muttergesellschaft sind keine Formularsache. Fehler an dieser Stelle verursachen später deutlich höhere Kosten als eine saubere Vorbereitung.

Zusätzliche Kosten bei einer Firmengründung

Stammkapital und die passende Rechtsform

Für ausländische Unternehmen ist die d.o.o. die übliche Wahl. Sie entspricht weitgehend der deutschen oder österreichischen GmbH: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschaft kann von einer ausländischen juristischen oder natürlichen Person zu 100 % gehalten werden, und sie ist gegenüber Banken, Geschäftspartnern und Behörden ein vollwertiger lokaler Akteur. Mehr zu Haftung und Struktur erklärt unser Beitrag zur GmbH in Bosnien.

Im Kanton Sarajevo rechnet der offizielle Leitfaden mit einem Stammkapital von 1.000 KM. Die Höhe des Mindestkapitals ist eine Frage des jeweiligen Gesellschaftsrechts der Entität, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Wer in der Republika Srpska oder im Brčko-Distrikt gründet, sollte die dort geltende Untergrenze vor der Beurkundung prüfen lassen.

Neben der d.o.o. kommen für ausländische Unternehmen weitere Strukturen in Betracht:

  • Zweigniederlassung (podružnica): Sie ist kein eigenständiger Rechtsträger. Die ausländische Muttergesellschaft haftet unmittelbar für ihre Verbindlichkeiten. Das kann für reine Vertriebs- oder Projektaktivitäten passen, schafft aber eine direkte Haftungsverbindung zur Zentrale.
  • Repräsentanz: Sie eignet sich für Marktbeobachtung und Kontaktpflege, darf aber in der Regel keine eigene Geschäftstätigkeit mit Umsatz entfalten.
  • Aktiengesellschaft (d.d.): Sie ist für größere Investitionen und Strukturen mit vielen Anteilseignern gedacht und erfordert ein höheres Kapital sowie aufwendigere Organe.

Für die meisten Technologieunternehmen, Dienstleister und Vertriebsgesellschaften ist die d.o.o. das wirtschaftlich sinnvollste Modell. Die Grundbegriffe dazu fasst unser Leitfaden zur Gesellschaftsgründung zusammen.

Der Ablauf Schritt für Schritt mit Zeitbedarf

Der offizielle Leitfaden für Sarajevo beschreibt die Gründung in klar getrennten Schritten. Jeder Schritt hat eigene Kosten und Fristen.

  1. Gründungsakt vorbereiten und beglaubigen. Der Gründungsakt oder Gesellschaftsvertrag wird erstellt und vom Notar beglaubigt. Kosten: 350 KM. Was der Vertrag regeln sollte, erläutert unser Beitrag zum Gesellschaftsvertrag in Bosnien.
  2. Stammkapital einzahlen. Das Kapital wird auf ein vorläufiges Bankkonto eingezahlt. Die Bank bestätigt die Einzahlung für den Eintragungsantrag.
  3. Eintragung beim Gericht. Der Antrag geht an das zuständige Gericht, das das Handelsregister führt. Gerichtsgebühren: 35 KM und 5 KM. Die Eintragung kann bis zu 10 Tage dauern.
  4. Stempel anfertigen lassen. Nach der Eintragung lässt die Gesellschaft ihren Firmenstempel herstellen, der im Geschäftsverkehr weiterhin verbreitet verwendet wird.
  5. Steuernummer und statistische Klassifizierung. Innerhalb von fünf Tagen nach dem Gerichtsbeschluss beantragt die Gesellschaft ihre Steuer-Identifikationsnummer und die statistische Einordnung.
  6. Geschäftskonto eröffnen. Mit dem Eintragungsbeschluss des Gerichts dauert die Kontoeröffnung laut Leitfaden einen Tag.
  7. Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Eintragung wird im Amtsblatt des Kantons Sarajevo veröffentlicht. Kosten: 150 KM.
  8. Mehrwertsteuer und Fiskalgerät. Bei einem geschätzten Jahresumsatz über 50.000 KM folgt die Mehrwertsteuerregistrierung, die mindestens 15 Tage dauert. Die Beschaffung eines Fiskalgeräts kann bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen.

Realistisch sollten ausländische Gründer von der Beurkundung bis zum operativ arbeitsfähigen Unternehmen mehrere Wochen einplanen. Die Vorbereitung der ausländischen Dokumente kommt davor und dauert oft länger als das Verfahren in Bosnien selbst. Eine ausführlichere Darstellung der Registrierung bietet unser Beitrag Firmengründung für Ausländer in Bosnien.

Föderation, Republika Srpska oder Brčko: warum der Sitz die Kosten beeinflusst

Bosnien und Herzegowina ist kein einheitlicher Registrierungsraum. Die Föderation Bosnien und Herzegowina, die Republika Srpska und der Brčko-Distrikt haben jeweils eigenes Gesellschaftsrecht, eigene Registergerichte oder Registerstellen und eigene Gebührenordnungen. In der Föderation kommen auf Ebene der Kantone weitere Unterschiede hinzu, etwa bei der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt.

Die Europäische Kommission hält in ihrem Länderbericht 2025 fest, dass die regionalen Geschäftsregister unabhängig voneinander und ohne Koordination arbeiten. Sie mahnt eine landesweite Harmonisierung und die Angleichung des Gesellschaftsrechts an den EU-Besitzstand an. Zudem empfiehlt sie ein landesweites zentrales Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und anderen juristischen Personen.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Gebühren und Mindestkapital können sich je nach Entität unterscheiden. Die Zahlen aus Sarajevo sind ein verlässlicher Anhaltspunkt, aber keine landesweite Pauschale.
  • Formulare und Zuständigkeiten sind nicht identisch. Eine Gründung in Banja Luka folgt einem anderen Verfahren als eine Gründung in Sarajevo oder Mostar.
  • Tätigkeit im ganzen Land: Eine Gesellschaft mit Sitz in einer Entität kann auch in der anderen tätig werden. Für eine dauerhafte Präsenz an einem weiteren Standort ist jedoch oft eine Zweigniederlassung mit eigener Registrierung erforderlich.
  • Transparenzpflichten: Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern gewinnen an Bedeutung. Wer heute gründet, sollte die Eigentümerstruktur so dokumentieren, dass sie künftigen Registerpflichten standhält.

Die Standortentscheidung sollte deshalb nicht nur nach Gründungskosten fallen. Kundennähe, Fachkräfte, Förderprogramme und lokale Abgaben wiegen langfristig schwerer als einige hundert Mark Gebührenunterschied. Einen Überblick über den Rechtsrahmen gibt unser Beitrag zum Gesellschaftsrecht in Bosnien und Herzegowina 2026.

Laufende Kosten nach der Eintragung

Mit der Eintragung beginnen die laufenden Pflichten. Sie bestimmen die tatsächlichen Kosten einer Gesellschaft stärker als die einmaligen Gründungsgebühren.

  • Buchhaltung und Jahresabschluss: monatliche Buchführung, Steuererklärungen und Jahresabschluss, in der Regel über ein lokales Buchhaltungsbüro.
  • Mehrwertsteuer: Ab einem geschätzten Jahresumsatz über 50.000 KM ist die Registrierung zur Mehrwertsteuer Pflicht, mit regelmäßigen Erklärungen.
  • Lohnkosten und Sozialabgaben: Sobald Mitarbeiter angestellt werden, fallen Beiträge an, die je nach Entität unterschiedlich berechnet werden.
  • Fiskalisierung: Wartung und Betrieb des Fiskalgeräts sowie die Kosten der Zahlungsabwicklung.
  • Büro: Miete, Nebenkosten und Ausstattung.
  • Rechtliche Betreuung: Änderungen im Register, etwa bei Geschäftsführerwechsel oder Kapitalerhöhung, verursachen erneut Notar- und Gerichtsgebühren. Hinzu kommen Arbeitsverträge, Kundenverträge und Datenschutzdokumentation.

Wer die Struktur von Anfang an richtig aufsetzt, hält diese Folgekosten niedrig. Unsere rechtlichen Hinweise für EU-Unternehmen zeigen, wo die häufigsten Stolperstellen liegen.

Rechenbeispiel: eine d.o.o. in Sarajevo

Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar. Angenommen, ein deutsches Softwareunternehmen gründet eine Tochter-d.o.o. mit Sitz in Sarajevo und plant einen Jahresumsatz über 50.000 KM. Auf Basis der offiziellen Zahlen ergibt sich folgendes Mindestbudget:

PostenBetrag
Mindestkosten des Verfahrens (inkl. Notar, Gericht, Amtsblatt, Stempel, Anträge)1.360 KM
Stammkapital1.000 KM
Fiskalgerät (falls erforderlich)ca. 700 KM
Zwischensumme vor Büro, Übersetzungen, Buchhaltung und Beratungca. 3.060 KM

Von dieser Summe stehen 1.000 KM als Stammkapital nach der Eintragung wieder für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Ein Softwareunternehmen, das ausschließlich per Überweisung an Geschäftskunden abrechnet, benötigt unter Umständen kein Fiskalgerät. Ob die Fiskalisierungspflicht greift, hängt vom Geschäftsmodell ab und sollte vor dem ersten Umsatz geklärt werden.

Nicht enthalten sind Miete, beglaubigte Übersetzungen und Apostillen im Herkunftsland, die laufende Buchhaltung und die Rechtsberatung. Diese Posten hängen stark von Struktur und Umfang des Vorhabens ab und machen in der Praxis häufig einen größeren Teil des Gesamtbudgets aus als die Behördengebühren.

Unsere Sicht auf die Gründungskosten

Die Frage nach den Gründungskosten ist berechtigt, aber sie greift zu kurz. Die Gebühren für Notar, Gericht und Amtsblatt sind überschaubar und gut kalkulierbar. Teuer wird eine Gründung in Bosnien und Herzegowina dort, wo die Struktur nicht zum Geschäftsmodell passt.

Wir sehen bei internationalen Unternehmen immer wieder dieselben Muster. Ein Gesellschaftsvertrag wird aus einer Vorlage übernommen und passt nicht zur Konzernstruktur. Die Vertretungsbefugnisse des lokalen Geschäftsführers sind zu weit oder zu eng gefasst. Der Sitz wird nach Bequemlichkeit gewählt, obwohl Kunden und Mitarbeiter in einer anderen Entität sitzen. Jede dieser Entscheidungen lässt sich später korrigieren, aber jede Korrektur kostet erneut Notar- und Gerichtsgebühren, Zeit und Aufmerksamkeit der Geschäftsführung.

Unser Ansatz ist Prävention statt Reaktion. Bevor das erste Dokument beim Notar liegt, klären wir Rechtsform, Sitz, Kapitalausstattung, Governance und die vertragliche Anbindung an die Muttergesellschaft. Für Technologieunternehmen gehören Datenschutz und SaaS-Verträge von Anfang an dazu. So entsteht eine Gesellschaft, die vom ersten Tag an rechtssicher arbeitet und mit dem Unternehmen wachsen kann.

Franjo

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Wenn Sie eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung planen, finden Sie unsere Leistungen im Bereich Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht im Überblick. Wir erstellen Ihnen gern eine auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Einschätzung zu Struktur, Ablauf und Budget.

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Firmengründung in Bosnien insgesamt?

Für eine d.o.o. im Kanton Sarajevo nennt der offizielle Leitfaden Mindestkosten von 1.360 KM für das Verfahren und 1.000 KM Stammkapital. Mit einem Fiskalgerät für rund 700 KM liegt das Mindestbudget bei etwa 3.060 KM. Büro, Übersetzungen, Buchhaltung und Beratung kommen hinzu.

Kann ein Ausländer in Bosnien allein eine Firma gründen?

Ja. Eine d.o.o. kann zu 100 % von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person gehalten werden. Ausländische Gründer müssen allerdings ihre Dokumente in beglaubigter Übersetzung und je nach Herkunftsland mit Apostille vorlegen, was zusätzliche Zeit und Kosten verursacht.

Wie lange dauert die Gründung einer d.o.o.?

Die Eintragung beim Gericht kann bis zu 10 Tage dauern, die Kontoeröffnung danach einen Tag. Die Steuernummer ist innerhalb von fünf Tagen nach dem Gerichtsbeschluss zu beantragen, die Mehrwertsteuerregistrierung dauert mindestens 15 Tage. Insgesamt sollten Sie mehrere Wochen bis zur vollen Arbeitsfähigkeit einplanen.

Sind die Kosten in der Republika Srpska und im Brčko-Distrikt gleich?

Nein, nicht zwingend. Jede Entität hat eigenes Gesellschaftsrecht, eigene Register und eigene Gebühren. Die Zahlen aus Sarajevo sind ein guter Richtwert, die konkreten Beträge für einen anderen Sitz sollten vor der Gründung geprüft werden.

Muss jede neue Gesellschaft sofort Mehrwertsteuer abführen?

Nein. Die Registrierungspflicht greift, wenn der geschätzte Jahresumsatz 50.000 KM übersteigt. Wer diese Schwelle absehbar überschreitet, sollte die Registrierung früh einleiten, da sie mindestens 15 Tage in Anspruch nimmt.

Quellen

Empfehlungen