← Zurück zum Blog

Whistleblowing-Regeln in Bosnien und Herzegowina: Wer geschützt ist

14. September 2026
Whistleblowing-Regeln in Bosnien und Herzegowina: Wer geschützt ist

Ja, Whistleblower-Schutz existiert in Bosnien und Herzegowina, allerdings nur teilweise flächendeckend: Das staatliche Gesetz schützt Beschäftigte von Institutionen auf Ebene Bosniens und Herzegowinas, während die Entitäten eigene, uneinheitliche Regelungen haben. Zentrale Anlaufstelle ist die Antikorruptionsagentur APIK. Die Bearbeitung interner Meldungen erfolgt möglichst zeitnah, und Anträge bei APIK sollen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens entschieden werden. Wer eine Meldung plant, sollte zuerst dokumentieren und dann rechtlichen Rat einholen, bevor er an die Öffentlichkeit geht.


Kurz gesagt:

  • Ohne einheitliches Gesetz in Bosnien und Herzegowina ist der rechtliche Schutz für Whistleblower nur fragmentarisch und variiert je nach Region und Institution.
  • Potenzielle Meldende müssen Beweise sorgfältig sichern, Fristen dokumentieren und juristischen Rat einholen, bevor sie öffentlich werden oder den externen Weg wählen.
  • Der Schutz beginnt bereits mit der Meldung, eine formale Statuszuerkennung durch APIK erfolgt binnen 30 Tagen; Repressalien können rechtlich angefochten werden.
  • Falsche Meldungen ziehen bei nachweislicher Absicht Geldstrafen zwischen 1.000 KM und 10.000 KM nach sich, was eine klare Abschreckung darstellt.
  • Für internationale Unternehmen in Bosnien empfiehlt sich, eigene interne Meldekanäle nach modernen Standards festzulegen, um Gesetzeslücken zu umgehen und Risiken zu minimieren.

Vucic
Rechtssicherheit für Meldungen in BiH
Vucic Legal berät internationale Unternehmen in Bosnien und Herzegowina zu Compliance, Verträgen und grenzüberschreitenden Rechtsfragen.
Vucic Legal kennenlernen

Inhaltsverzeichnis

Welche Gesetze und offiziellen Regelungen gelten in BiH

Wer in Bosnien und Herzegowina eine Meldung erwägt, muss zunächst wissen, dass es kein einheitliches, landesweites Whistleblowing-Gesetz gibt. Die Rechtslage ist fragmentiert, und genau das macht die Sache für Betroffene kompliziert.

Das zentrale Regelwerk auf staatlicher Ebene ist das Gesetz zum Schutz von Personen, die Korruption in Institutionen Bosniens und Herzegowinas melden. Es gilt für Beschäftigte staatlicher Institutionen und regelt drei Dinge im Kern: die Definition des Whistleblower-Status, den Ablauf interner und externer Meldungen sowie die Schutzmaßnahmen, die ab dem Zeitpunkt der Einreichung greifen. Wer bei einem Ministerium, einer Behörde oder einer sonstigen staatlichen Institution auf Ebene Bosniens und Herzegowinas arbeitet, fällt unter dieses Gesetz.

Für die Föderation Bosnien und Herzegowina sieht die Lage anders aus. Ein eigenständiges Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern im privaten und öffentlichen Sektor der Föderation fehlt bislang. Parlamentarische Unterlagen zeigen jedoch, dass an genau dieser Lücke gearbeitet wird: Materialien des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina beschreiben laufende Initiativen zur Schaffung eines Schutzrahmens, der sich stärker an EU-Standards orientiert. Bis ein solches Gesetz verabschiedet ist, bleiben Beschäftigte privater Unternehmen in der Föderation weitgehend auf interne Unternehmensregeln und allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen angewiesen.

Ein praktisches Beispiel dafür, wie ein interner Meldeweg aussehen kann, liefert der Pravilnik zur internen Meldung von Korruption der Zentralen Harmonisierungseinheit im Finanzministerium. Dieses Regelwerk zeigt, wie eine Institution einen konkreten, formalisierten Meldekanal aufbaut, mit klaren Fristen und Geheimhaltungspflichten. Es dient vielen Institutionen und auch privaten Unternehmen als Vorlage für eigene interne Systeme.

Die wichtigsten Rechtsquellen im Überblick:

  • Staatsebene: Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Institutionen Bosniens und Herzegowinas, zuständig ist APIK
  • Föderation BiH: kein eigenständiges Gesetz, Reforminitiativen laufen im Parlament
  • Republika Srpska: eigene Regelungen mit abweichendem Anwendungsbereich, unabhängig von der staatlichen Gesetzgebung
  • Interne Regelwerke: Pravilnik-Modelle wie jenes der Zentralen Harmonisierungseinheit als praktische Vorlage für Institutionen und Unternehmen

Für international tätige Unternehmen, die in BiH investieren oder eine Niederlassung planen, bedeutet diese Fragmentierung vor allem eines: Man kann sich nicht auf ein einziges Gesetz verlassen. Wer als Arbeitgeber Rechtssicherheit will, baut besser eigene interne Meldekanäle auf, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Pflicht dazu bereits besteht.

Wer gilt als Whistleblower und was darf gemeldet werden?

Der Begriff Uzbunjivač bezeichnet im bosnischen Recht die Person, die eine Meldung über eine vermutete Unregelmäßigkeit einreicht. Das Gesetz verlangt dafür keine Beweise im strafrechtlichen Sinn, sondern einen begründeten Verdacht. Entscheidend ist der Rechtsbegriff dobro vjerovanje, zu Deutsch: guter Glaube. Die meldende Person muss zum Zeitpunkt der Meldung ehrlich davon ausgehen, dass die geschilderten Informationen zutreffend sind.

Dieser Begriff ist in der Praxis das Nadelöhr des gesamten Schutzsystems, dazu später mehr.

Meldbar sind grundsätzlich Handlungen, die auf Korruption, Amtsmissbrauch oder vergleichbares Fehlverhalten hindeuten. In der Praxis fallen darunter typischerweise:

  • Korruption und Bestechung im öffentlichen Dienst
  • Missbrauch öffentlicher Mittel oder Vermögenswerte
  • Verstöße gegen Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen
  • Umweltverstöße im Zusammenhang mit staatlichen Genehmigungen
  • Datenschutzverletzungen durch staatliche Institutionen
  • Gefährdung der Produktsicherheit, sofern eine staatliche Institution involviert ist

Wichtig: Wer wissentlich eine falsche Meldung einreicht, riskiert Konsequenzen. Das Gesetz sieht für lažna prijava, also wissentlich falsche Anzeigen, Sanktionen vor.

Verwaltungsstrafen bei nachweislich falscher Meldung liegen laut dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern zwischen 1.000 KM und 10.000 KM. Das ist kein Betrag, den man auf die leichte Schulter nimmt, und er zeigt, wie ernst der Gesetzgeber die Abgrenzung zwischen legitimer Meldung und Verleumdung nimmt.

Diese Sanktionsdrohung erklärt auch, warum viele potenzielle Whistleblower zögern. Wer sich nicht hundertprozentig sicher ist, ob der eigene Verdacht ausreichend fundiert ist, sollte vor der Meldung fachlichen Rat einholen statt spontan zu handeln.

Interne oder externe Meldung: Wege und Entscheidungskriterien

Bosnische Whistleblower stehen grundsätzlich vor zwei Wegen: der internen Meldung innerhalb der eigenen Institution oder der externen Meldung an eine zuständige Behörde. Die Wahl zwischen beiden hängt von mehreren Faktoren ab, und wer hier falsch entscheidet, kann seinen Schutzstatus gefährden.

Interne Meldewege sind meist in einem Pravilnik geregelt, wie ihn die Zentrale Harmonisierungseinheit als Modell vorgibt. Solche Regelwerke definieren üblicherweise mehrere parallele Kanäle:

  1. E‑Mail-Kanal: eine dedizierte, oft nur intern zugängliche Adresse für Meldungen
  2. Physische Einwurfstelle: sogenannte Sandučići, also Briefkästen, die vertrauliche schriftliche Meldungen ermöglichen
  3. Autorisierte Ansprechperson: eine benannte Person oder Stelle, die Meldungen entgegennimmt und zur Geheimhaltung verpflichtet ist
  4. Anonyme Übermittlung: je nach Institution möglich, wobei Anonymität die Nachverfolgung erschwert

Die interne Meldung hat einen klaren Vorteil: Sie bleibt zunächst innerhalb der Institution, was Eskalation vermeidet und oft schneller zu einer Lösung führt. Der Pravilnik der Zentralen Harmonisierungseinheit sieht vor, dass die meldende Person innerhalb von 15 Tagen über den Stand der Bearbeitung informiert wird.

Externe Meldung bedeutet in der Regel die Einreichung eines Antrags bei der Agentur für die Verhütung von Korruption und Koordination der Korruptionsbekämpfung, landesweit als APIK bekannt. APIK ist die zentrale, unabhängige Anlaufstelle für Whistleblower aus staatlichen Institutionen. Alternativ kommen Staatsanwaltschaft oder Polizei infrage, wenn der Verdacht eine Straftat betrifft, die sofortiges Handeln erfordert.

Interne oder externe Meldung: Wege und Entscheidungskriterien — overview diagram

Eine dritte, seltener genutzte Form ist die Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit oder den Medien. Das Gesetz erlaubt diesen Schritt nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn interne und externe Kanäle bereits ausgeschöpft wurden und weiterhin eine unmittelbare Gefahr besteht.

Wann sollte man von intern auf extern wechseln? Drei Situationen sprechen dafür:

  1. Die Institution reagiert nicht innerhalb der vorgesehenen 15 Tage auf die interne Meldung
  2. Es gibt konkrete Anzeichen, dass die eigene Führungsebene selbst in das Fehlverhalten involviert ist
  3. Es drohen unmittelbare Repressalien, etwa eine angekündigte Kündigung oder Versetzung

Profi-Tipp: Wechseln Sie nicht vorschnell auf den externen Weg, nur weil die interne Bearbeitung sich verzögert. Dokumentieren Sie zunächst den Fristablauf schriftlich, das stärkt Ihre Position bei einem späteren APIK-Antrag erheblich.

Ablauf, Fristen und der Status als Whistleblower

Der formale Ablauf einer Meldung folgt bei staatlichen Institutionen einem klaren Muster, auch wenn die Praxis oft langsamer verläuft als der Gesetzestext vermuten lässt.

Zunächst reicht die Person die Meldung intern ein, sofern ein interner Kanal existiert. Die Institution prüft den Sachverhalt vor und muss der meldenden Person innerhalb von 15 Tagen eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand geben, so sieht es der Pravilnik der Zentralen Harmonisierungseinheit vor. Bleibt diese Rückmeldung aus oder ist sie unbefriedigend, kann die Person einen Antrag bei APIK stellen.

APIK muss über die Zuerkennung des Whistleblower-Status innerhalb von 30 Tagen entscheiden. Diese Frist ist im Gesetz zum Schutz von Whistleblowern festgeschrieben und markiert einen wichtigen Wendepunkt: Erst mit der Zuerkennung des Status greifen die vollen gesetzlichen Schutzmaßnahmen formal.

Ein Detail, das viele übersehen: Der Schutz beginnt nicht erst mit der Entscheidung von APIK, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Meldung. Das bedeutet, eine Institution darf schon während der laufenden Prüfung keine Repressalien gegen die meldende Person verhängen. Wer trotzdem benachteiligt wird, kann diesen Umstand später als eigenständigen Verstoß anführen.

Während des Verfahrens verfügt APIK über mehrere Handlungsmöglichkeiten:

  • Anforderung von Dokumenten und Unterlagen von der betroffenen Institution
  • Anweisungen an Institutionen zur Einhaltung gesetzlicher Fristen und Pflichten
  • Anordnung sogenannter korektivne mjere, also korrigierender Maßnahmen, wenn eine Verletzung der Schutzrechte festgestellt wird
  • Weiterleitung des Falls an zuständige Ermittlungsbehörden, wenn ein strafrechtlicher Bezug erkennbar wird

Für Betroffene ist die Zuerkennung des Status mehr als eine Formalität. Sie verschiebt die Beweislast in Streitfällen und macht spätere Sanktionen gegen die Institution rechtlich durchsetzbar. Ohne diesen Status bleibt viele Verhandlungssache, mit ihm hat man ein rechtliches Instrument in der Hand.

Schutzmaßnahmen und Rechtsbehelfe bei Repressalien

Das Gesetz definiert Repressalien als jede benachteiligende Maßnahme, die im Zusammenhang mit einer Meldung steht. Dazu zählen in der Praxis vor allem:

  • Kündigung oder Nichtverlängerung eines Vertrags
  • Versetzung an eine schlechtere Position oder in eine andere Abteilung
  • Ausgrenzung im Team, Entzug von Aufgaben oder Verantwortung
  • Disziplinarverfahren ohne nachvollziehbaren fachlichen Grund
  • Herabstufung bei Beurteilungen oder Beförderungen

Wer eine solche Maßnahme erlebt und den Zusammenhang mit der eigenen Meldung vermutet, hat mehrere formelle Wege zur Verfügung. Der erste ist ein Antrag bei APIK, verbunden mit dem Nachweis, dass die Maßnahme zeitlich und sachlich mit der Meldung zusammenhängt. Der zweite Weg führt über die Arbeitsinspektion, die insbesondere bei formalen arbeitsrechtlichen Verstößen wie einer rechtswidrigen Kündigung zuständig ist. Der dritte, oft langwierigste Weg ist die Klage vor Gericht, die auf Wiedereinstellung, Schadensersatz oder beides gerichtet sein kann.

APIK kann im Rahmen ihrer Befugnisse auf sogenannte korektivne mjere hinwirken, also Maßnahmen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen sollen, etwa die Rückkehr auf die alte Position. Ein Gericht kann darüber hinaus Schadensersatz zusprechen, wenn ein materieller oder immaterieller Schaden nachgewiesen wird.

Profi-Tipp: Die größte Hürde in Repressalienfällen ist selten die Frage, ob eine Benachteiligung stattgefunden hat, sondern der Nachweis der Kausalität. Sammeln Sie deshalb von Anfang an alles, was den zeitlichen Ablauf zwischen Meldung und Benachteiligung belegt, E-Mails, interne Vermerke, Zeugenaussagen.

Gleichzeitig gilt: Wer selbst wissentlich falsche Angaben macht, verliert nicht nur den Schutzstatus, sondern riskiert die bereits erwähnten Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 KM und 10.000 KM. Der Schutz vor Repressalien und die Sanktion bei Falschmeldung sind zwei Seiten derselben gesetzlichen Logik, beide sollen den Missbrauch des Systems in beide Richtungen verhindern.

Praktische Vorbereitung: Checkliste vor der Meldung

Bevor eine Meldung eingereicht wird, entscheidet die Vorbereitung oft darüber, ob der Fall später vor APIK oder Gericht Bestand hat. Aus der Beratungspraxis lassen sich einige Schritte klar benennen, die den Unterschied machen.

  1. Beweise sichern, bevor Sie handeln. Kopieren Sie relevante Dokumente, E-Mails und Kommunikationsverläufe, solange Sie noch Zugriff darauf haben. Nach einer Meldung wird der Zugang oft eingeschränkt.
  2. Zeitstempel dokumentieren. Notieren Sie Datum und Uhrzeit jeder relevanten Beobachtung, jeder internen Meldung und jeder Reaktion der Institution. Diese Chronologie wird später zum wichtigsten Beweismittel für die Kausalität bei etwaigen Repressalien.
  3. Zeugen identifizieren, aber vorsichtig ansprechen. Wer sonst Kenntnis vom Sachverhalt hat, kann später eine wichtige Rolle spielen, sollte aber nicht vorzeitig in eine mögliche Konfrontation gezogen werden.
  4. Kopien außerhalb des Arbeitsplatzes aufbewahren. Wichtige Unterlagen sollten nicht ausschließlich auf dem Firmenrechner oder im internen System liegen.
  5. Rechtsberatung einholen, bevor Sie extern oder öffentlich gehen. Gerade der Schritt von der internen zur externen Meldung, oder gar zur Offenlegung gegenüber Medien, sollte nicht ohne juristische Einschätzung erfolgen.

Die Strategie zwischen interner und externer Meldung hängt stark vom Einzelfall ab. Wer beispielsweise bei einer Institution arbeitet, deren Führung selbst betroffen ist, verliert wenig Zeit mit dem internen Kanal und sollte direkt einen Antrag bei APIK vorbereiten. Wer hingegen eine funktionierende Compliance-Struktur vor sich hat, profitiert oft davon, den internen Weg zumindest anzustoßen, allein schon um die 15-Tage-Frist als Nachweis für spätere Schritte zu nutzen.

Profi-Tipp: Kontaktieren Sie einen Anwalt, bevor Sie irgendetwas öffentlich machen, auch wenn der Druck groß ist. Eine verfrühte Offenlegung kann den gesamten Schutzstatus gefährden, selbst wenn der zugrunde liegende Verdacht berechtigt war.

Wer sich zusätzlich auf mögliche Repressalien vorbereiten will, sollte arbeitsrechtliche Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, bisherige Beurteilungen und interne Richtlinien griffbereit haben. Diese Dokumente zeigen im Streitfall, ob eine spätere Kündigung oder Versetzung sachlich begründet war oder ob sie zeitlich verdächtig genau auf die Meldung folgte. Wer diese Unterlagen erst sucht, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist, hat einen entscheidenden Nachteil.

Häufige Fallstricke in der bosnischen Whistleblowing-Praxis

Die Analyse von Transparency International BiH zu Gesetzgebung und Praxis des Whistleblower-Schutzes benennt ein Problem, das in kaum einer allgemeinen Übersicht auftaucht: In der Praxis wird der Begriff der guten Absicht, dobro vjerovanje, von APIK und Gerichten oft eng ausgelegt. Das führt dazu, dass ein beachtlicher Teil der eingereichten Statusanträge abgelehnt wird, weil die Behörde Zweifel an der Ehrlichkeit der ursprünglichen Motivation der meldenden Person hat.

Das ist der praktische Knackpunkt des gesamten Systems: Nicht die Frage, ob ein Fehlverhalten vorlag, sondern ob die meldende Person nachweislich in gutem Glauben gehandelt hat, entscheidet oft über Erfolg oder Ablehnung.

Ein zweites, strukturelleres Problem betrifft die Umsetzung. Die genannte Analyse weist darauf hin, dass staatliche Berichterstattung über Whistleblowing-Fälle lückenhaft bleibt und viele Institutionen ihre gesetzlichen Pflichten zur internen Meldeeinrichtung nur unvollständig erfüllen. Wer als Beschäftigter auf einen funktionierenden internen Kanal hofft, wird nicht selten enttäuscht.

Aus diesen Beobachtungen lassen sich konkrete Gegenmaßnahmen ableiten:

  • Formulieren Sie Meldungen möglichst sachlich und belegen Sie jede Behauptung mit einem konkreten Dokument oder Datum, das schwächt Zweifel an Ihrer guten Absicht ab
  • Vermeiden Sie emotionale oder pauschale Formulierungen in der schriftlichen Meldung, Gerichte und APIK lesen diese oft als Indiz für persönliche Motive statt sachlicher Sorge
  • Fragen Sie aktiv nach, wenn eine Institution keinen sichtbaren internen Meldekanal hat, und dokumentieren Sie diese Nachfrage schriftlich

Arbeitgeber, insbesondere international tätige Unternehmen, die in Bosnien und Herzegowina investieren, sollten aus dieser Praxisanalyse die richtige Lehre ziehen: Ein eigener, klar dokumentierter Pravilnik nach dem Vorbild der Zentralen Harmonisierungseinheit schützt nicht nur Beschäftigte, sondern auch das Unternehmen selbst vor späteren Haftungsrisiken. Wer transparente interne Prozesse hat, reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall überhaupt vor APIK oder Gericht landet.

Wann Sie sofort juristische Hilfe holen sollten

Nicht jede Meldung erfordert von der ersten Minute an einen Anwalt. Aber es gibt Momente, in denen zu warten der teuerste Fehler ist, den ein Whistleblower machen kann.

Der erste klare Warnsignal ist eine akute Kündigungsandrohung, sobald diese in zeitlichem Zusammenhang mit einer Meldung steht. Wer hier zögert, verliert wertvolle Tage, in denen Beweise noch gesichert werden könnten. Der zweite Fall ist der Verdacht, dass Dokumente gelöscht oder verändert werden, sobald die eigene Meldung bekannt geworden ist. Digitale Spuren verschwinden schnell, und ohne rechtzeitige Sicherung lässt sich später kaum noch etwas rekonstruieren. Der dritte Fall betrifft interne Vertuschungsversuche, etwa wenn Vorgesetzte versuchen, die Angelegenheit informell zu regeln, statt den vorgesehenen Meldeweg einzuhalten.

Aus der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder derselbe Unterschied: Fälle, in denen frühzeitig rechtliche Begleitung eingeholt wurde, enden häufiger mit einer erfolgreichen Statuszuerkennung und einem geregelten Ausgang als Fälle, in denen die betroffene Person zunächst allein agiert hat und erst nach der ersten Repressalie einen Anwalt kontaktiert. Die enge Auslegung von gutem Glauben durch APIK, wie sie Transparency International BiH dokumentiert, macht eine saubere rechtliche Vorbereitung von Anfang an wichtiger, als es der Gesetzestext vermuten lässt.

Wer unsicher ist, ob der eigene Fall bereits diese Schwelle erreicht hat, findet in unserem Beitrag zu rechtlichen Fallstricken in Bosnien weitere Einordnungen zu typischen Risikosituationen für Unternehmen und Beschäftigte.

— Franjo

Eine auf Whistleblowing spezialisierte Kanzlei begleitet Whistleblower und Unternehmen in Bosnien und Herzegowina durch genau die Schritte, die in diesem Beitrag beschrieben wurden, von der ersten Einschätzung der Beweislage bis zur Vertretung vor APIK oder Gericht.

Vucic

Eine solche Kanzlei prüft zunächst, ob ein Fall die Voraussetzungen für den Whistleblower-Status nach dem geltenden Gesetz erfüllt, und begleitet anschließend die Antragstellung bei APIK, inklusive der Aufbereitung von Dokumenten und der Kommunikation innerhalb der gesetzlichen Fristen. Kommt es zu Repressalien, vertritt die Kanzlei Mandanten sowohl gegenüber Behörden als auch vor Gericht, wenn Schadensersatz oder Wiedereinstellung durchgesetzt werden müssen. Für Unternehmen, die international tätig sind, unterstützt sie zusätzlich beim Aufbau interner Meldekanäle, die über die Mindestanforderungen bosnischer Institutionen hinausgehen.

Jede Anfrage wird vertraulich behandelt, die Abrechnung erfolgt mandatsbezogen. Wer eine Meldung plant oder bereits Repressalien erlebt, sollte den ersten Kontakt über die Landingpage von Vucic Legal herstellen und dort eine erste Einschätzung des eigenen Falls anfragen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Quellen

Wer sich rechtlich abgesichert fühlen will, sollte die Originaltexte selbst prüfen und sich nicht allein auf Zusammenfassungen verlassen.

Für Unternehmen, die eigene Compliance-Strukturen aufbauen wollen, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf unseren Beitrag zu Compliance-Maßnahmen für Unternehmen in Bosnien.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

FAQ

Was kann im Rahmen von Whistleblowing gemeldet werden?

Meldbar sind Verdachtsfälle von Korruption, Amtsmissbrauch, Verstöße bei öffentlichen Vergabeverfahren, Umweltverstöße im staatlichen Kontext sowie Datenschutzverletzungen durch staatliche Institutionen, sofern die Meldung in gutem Glauben erfolgt.

Gibt es ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Bosnien und Herzegowina?

Ja, das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Institutionen Bosniens und Herzegowinas schützt Beschäftigte staatlicher Institutionen. Für die Föderation BiH fehlt bislang ein eigenständiges Gesetz für den privaten Sektor, Reformen sind in Arbeit.

Kann man wegen einer Meldung gekündigt werden?

Eine Kündigung im Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Meldung gilt als Repressalie und ist rechtlich angreifbar, sobald der Schutzstatus zuerkannt wurde oder die Kausalität zur Meldung nachgewiesen wird. Der Schutz beginnt bereits mit Einreichung der Meldung, nicht erst mit der formalen Statuszuerkennung.

Wie lange dauert die Prüfung eines Antrags bei APIK?

Die Agentur für die Verhütung von Korruption muss über die Zuerkennung des Whistleblower-Status innerhalb von 30 Tagen entscheiden.

Was passiert bei einer wissentlich falschen Meldung?

Wer wissentlich falsche Angaben macht, riskiert Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 KM und 10.000 KM sowie den Verlust des Whistleblower-Status und möglicher Schutzmaßnahmen.

Empfehlungen