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Gesellschaftsvertretung in BiH: Rechtssicher handeln in der Föderation

10. August 2026
Gesellschaftsvertretung in BiH: Rechtssicher handeln in der Föderation

Wer eine Gesellschaft in der Föderation Bosnien und Herzegowina rechtswirksam vertreten darf, steht im Zakon o privrednim društvima (FBiH): die Uprava, also der Direktor oder die Direktoren, sowie alle weiteren Personen, die im sudski registar eingetragen sind. Entscheidend ist nicht die interne Bestellung, sondern der Registereintrag. Erst mit der Eintragung im Handelsregister erlangt die Gesellschaft ihre Vertretungsfähigkeit gegenüber Dritten. Wer vorher handelt, haftet persönlich und gesamtschuldnerisch.

Für Geschäftsführer und Unternehmensjuristen, die das Zastupanje društva in BiH verstehen wollen, gilt daher:

  • Vertretungsbefugte Personen: Uprava (Direktor/Direktoren), eingetragene Prokuristen sowie andere im sudski registar vermerkte Vertreter
  • Wirksamkeitsfaktor: Eintragung im sudski registar und Deposition der Unterschrift beim zuständigen Registergericht
  • Haftungswarnung: Personen, die vor der Eintragung oder außerhalb eingetragener Befugnisse handeln, haften persönlich und gesamtschuldnerisch gegenüber Dritten

Wichtige Erkenntnisse

Die Vertretungsfähigkeit einer Gesellschaft in der Föderacija BiH entsteht erst mit der Eintragung im sudski registar; wer vorher oder außerhalb eingetragener Befugnisse handelt, haftet persönlich und gesamtschuldnerisch.

ThemaDetails
Gesetzliche GrundlageDer Zakon o privrednim društvima (FBiH) regelt Vertretungsbefugnisse, Registerpflichten und Haftungsfolgen verbindlich.
Registereintragung als WirksamkeitsfaktorVertretungsmacht gegenüber Dritten entsteht erst mit Eintragung im sudski registar und Unterschriftsdepot.
Prokura vs. VollmachtProkura ist konstitutiv einzutragen und auf natürliche Personen beschränkt; punomoć wirkt nur bei Vorlage und Gültigkeit.
PublizitätsprinzipInterne Beschränkungen binden Dritte nur, wenn sie im Register eingetragen sind; gutgläubige Dritte sind geschützt.
Vucic LegalVucic berät Geschäftsführer und internationale Unternehmen zu Registeränderungen, Prokura-Gestaltung und Vertretungsstreitigkeiten in BiH.

Inhaltsverzeichnis

Welche Rechtsgrundlagen das Zastupanje društva in BiH regeln

Das Gesellschaftsrecht der Föderacija Bosne i Hercegovine beruht auf dem Zakon o privrednim društvima, der die Vertretung von Gesellschaften, die Organstruktur und die Registerpflichten umfassend kodifiziert. Dieser Gesetzestext ist die verbindliche Primärquelle für alle Fragen zur Unternehmensvertretung in der Föderation.

Das Gesetz verankert das sogenannte Publizitätsprinzip: Was im sudski registar eingetragen ist, gilt gegenüber jedermann. Was nicht eingetragen ist, bindet Dritte grundsätzlich nicht. Daraus folgt, dass der Registerauszug (izvadak) das zentrale Dokument für jeden Vertragsabschluss ist.

Für die praktische Arbeit sind zwei Quellen besonders nützlich. Paragraf.ba veröffentlicht den vollständigen Gesetzestext mit Paragraphennavigation und ist die meistgenutzte Referenz für Manager und Juristen in BiH. BiH-Pravo ergänzt dies mit fachlichen Erläuterungen zu Vertretungsbegriffen und Registerpraxis. Beide Portale sind keine amtlichen Quellen, aber praxiserprobte Anlaufstellen für die erste Orientierung. Der offizielle Registerauszug kommt vom zuständigen Kantonsgericht oder über den elektronischen Zugang des Registergerichts.


Wer darf die Gesellschaft gesetzlich vertreten: Uprava und Direktoren

Die Uprava ist das gesetzliche Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft in der Föderation BiH. In der Praxis ist das meist ein Direktor oder, bei größeren Gesellschaften, mehrere Direktoren. Ihre Bestellung erfolgt durch Beschluss der Skupština (Gesellschafterversammlung) oder des Aufsichtsrats, je nach Gesellschaftsform und Satzung.

Einzelvertretung vs. kollektive Vertretung

Die Satzung (osnivački akt) legt fest, ob ein Direktor allein handeln darf oder ob mehrere gemeinsam zeichnen müssen. Beide Varianten sind zulässig, müssen aber im Register eingetragen sein. Steht im Register „zajednički zastupaju“ (gemeinsame Vertretung), braucht jeder Vertrag die Unterschriften aller eingetragenen Direktoren. Fehlt eine Unterschrift, ist der Vertrag gegenüber der Gesellschaft nicht bindend.

Praktisch relevant ist folgendes Szenario: Ein Direktor wird intern durch Gesellschafterbeschluss abberufen. Solange diese Abberufung nicht im sudski registar eingetragen ist, bleibt seine Vertretungsmacht nach außen bestehen. Ein Vertragspartner, der gutgläubig auf den Registerauszug vertraut, ist geschützt. Die Gesellschaft kann sich auf die interne Abberufung nicht berufen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern ein häufiger Streitpunkt in Übergangsphasen.

  • Bestellung und Abberufung von Direktoren: immer durch formellen Beschluss des zuständigen Organs
  • Eintragungspflicht: jede Änderung in der Vertretung muss unverzüglich beim Registergericht angemeldet werden
  • Unterschriftsdepot: der eingetragene Vertreter hinterlegt seinen Unterschriftsstempel beim Gericht
  • Prüfpflicht für Vertragspartner: Registerauszug vor Vertragsabschluss einholen und auf Aktualität prüfen

Profi-Tipp: Prüfen Sie als Geschäftsführer mindestens einmal jährlich den eigenen Registereintrag Ihrer Gesellschaft. Achten Sie dabei auf die genaue Formulierung der Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung) und darauf, ob das Unterschriftsdepot noch aktuell ist. Abweichungen zwischen internen Beschlüssen und dem Registereintrag sind die häufigste Ursache für anfechtbare Verträge.


Prokura oder Vollmacht: Was gilt wann und was muss ins Register?

Neben der gesetzlichen Vertretung durch die Uprava kennt das bosnische Gesellschaftsrecht zwei weitere Instrumente: die Prokura und die einfache Vollmacht (punomoć). Beide ermöglichen es, Dritten Vertretungsmacht zu übertragen, unterscheiden sich aber grundlegend in Reichweite, Form und Registerwirkung.

Prokura

Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich definiertem Umfang. Sie berechtigt zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsunternehmens gewöhnlich mit sich bringt. Wichtige Einschränkungen: Prokura kann nur an natürliche Personen erteilt werden, nicht an juristische Personen. Der Prokurist kann seine Befugnisse nicht weiter übertragen. Die Prokura muss im sudski registar eingetragen werden und entfaltet erst mit der Eintragung Wirkung gegenüber Dritten. Gemeinschaftliche Prokura (mehrere Prokuristen, die nur gemeinsam handeln dürfen) und besondere Prokura (auf bestimmte Niederlassungen beschränkt) sind praxisrelevante Varianten, die gezielt eingesetzt werden sollten.

Punomoć (Vollmacht)

Die einfache Vollmacht ist flexibler, aber schwächer. Sie kann für einzelne Rechtsgeschäfte oder für einen bestimmten Bereich erteilt werden, bedarf keiner Registereintragung und erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers oder bei Widerruf. Dritte können sich auf eine punomoć nicht mit derselben Sicherheit verlassen wie auf einen Registereintrag. Das Risiko liegt beim Vertragspartner: Ist die Vollmacht erloschen oder überschritten, haftet der Vertreter persönlich.

MerkmalProkuraPunomoć
RechtsgrundlageGesetzlich definiert (Zakon o privrednim društvima)Vertraglich, frei gestaltbar
EmpfängerNur natürliche PersonenNatürliche und juristische Personen
UmfangAlle gewöhnlichen HandelsgeschäfteVertraglich begrenzt oder unbegrenzt
RegistereintragungPflicht, konstitutivNicht erforderlich
ÜbertragbarkeitNicht delegierbarGrundsätzlich möglich (Untervollmacht)
Wirkung gegenüber DrittenAb Eintragung im RegisterNur bei Vorlage und Gültigkeit

Ein typisches Fallbeispiel aus der Praxis: Ein Vertriebsleiter erhält eine punomoć für den Abschluss von Lieferverträgen bis zu einem bestimmten Wert. Überschreitet er diesen Betrag, haftet er persönlich für den Mehrwert. Hätte das Unternehmen stattdessen eine Prokura mit entsprechender Beschränkung eingetragen, wäre die Haftungslage für alle Seiten klarer.

Laut den fachlichen Erläuterungen auf BiH-Pravo unterscheiden sich zastupnik, Prokurist und punomoćnik nicht nur begrifflich, sondern in den konkreten Rechtsfolgen, die jede Vertretungsform für Dritte erzeugt.


Was passiert, wenn jemand vor der Eintragung oder außerhalb seiner Befugnisse handelt?

Handlungen vor der Eintragung der Gesellschaft im sudski registar binden die Gesellschaft nicht. Wer im Namen einer noch nicht eingetragenen Gesellschaft Verträge abschließt, haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für alle daraus entstehenden Verbindlichkeiten. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft später eingetragen wird und die Handlung nachträglich genehmigt werden soll. Eine rückwirkende Heilung ist im bosnischen Gesellschaftsrecht nicht automatisch vorgesehen.

Kernregel: Wer außerhalb eingetragener Befugnisse handelt, setzt sich persönlicher Haftung aus. Dritte, die gutgläubig auf den Registerauszug vertrauen, sind geschützt. Die Gesellschaft kann sich auf interne Beschränkungen, die nicht im Register stehen, gegenüber gutgläubigen Dritten nicht berufen.

Ähnliches gilt bei Überschreitung eingetragener Beschränkungen. Ist im Register vermerkt, dass ein Direktor nur bis zu einem bestimmten Betrag allein zeichnen darf, und überschreitet er diese Grenze, kann die Gesellschaft den Vertrag anfechten. Der Vertreter haftet dem Dritten gegenüber persönlich, wenn dieser die Beschränkung kannte oder kennen musste.

Zur Risikominimierung empfehlen sich drei Maßnahmen: erstens ein aktueller Registerauszug vor jedem Vertragsabschluss, zweitens interne Freigabeprozesse für Verträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte und drittens klare schriftliche Vollmachten mit definierten Grenzen. Wer diese Kontrollen einführt, reduziert das Haftungsrisiko erheblich. Weiterführende Hinweise zur persönlichen Haftung bei unklaren Vertretungsverhältnissen finden sich auch in der Übersicht zu Haftungsfragen nach Gesellschaftsveränderungen.


Was passiert, wenn jemand vor der Eintragung oder außerhalb seiner Befugnisse handelt? — overview diagram

Wie Sie einen Registerauszug prüfen und Vertreter eintragen oder ändern

Der sudski registar der Föderacija BiH wird bei den zuständigen Kantonsgerichten geführt. Auszüge können direkt beim Gericht beantragt oder über den elektronischen Zugang des Registerportals abgerufen werden. ParagrafLex bietet einen Webzugang zum Registerportal, über den Auszüge elektronisch eingesehen werden können.

Schritt-für-Schritt: Registerauszug prüfen

  1. Auszug (izvadak) beim zuständigen Kantonsgericht oder über das elektronische Registerportal beschaffen
  2. Namen und Funktion aller eingetragenen Vertreter prüfen (Direktor, Prokuristen, besondere Vertreter)
  3. Art der Vertretungsbefugnis prüfen: Einzel- oder Gesamtvertretung, etwaige Betragsgrenzen
  4. Unterschriftsdepot: Ist der Musterstempel des Vertreters beim Gericht hinterlegt?
  5. Datum des Auszugs: Für Vertragsabschlüsse sollte der Auszug möglichst aktuell sein

Unterlagen für eine Eintragung oder Änderung

  • Osnivački akt (Gesellschaftsvertrag/Satzung) in aktueller Fassung
  • Beschluss der Skupština oder des zuständigen Organs über Bestellung oder Abberufung
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Vertreters
  • Beglaubigter Unterschriftsstempel (overeni potpis) des neuen Vertreters
  • Ausgefüllter Registerantrag (prijava za upis u sudski registar)
  • Bei Prokura: Beschluss über Erteilung der Prokura mit genauer Umschreibung des Umfangs

Der typische Ablauf dauert abhängig vom zuständigen Kantonsgericht und der Vollständigkeit der Unterlagen eine gewisse Zeit. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern den Prozess. Gebühren fallen für die Eintragung und für beglaubigte Auszüge an; die genauen Beträge variieren je nach Kanton und Art der Eintragung.

Profi-Tipp: Legen Sie intern fest, dass kein Vertrag über einem bestimmten Schwellenwert unterzeichnet wird, ohne dass zuvor ein aktueller Registerauszug des Vertragspartners vorliegt. Das schützt Ihr Unternehmen vor dem Risiko, mit einer Person zu kontrahieren, deren Vertretungsmacht bereits erloschen ist.


Wann binden interne Beschränkungen auch Dritte?

Das Publizitätsprinzip schützt den Rechtsverkehr: Dritte dürfen sich auf das verlassen, was im Register steht. Interne Beschränkungen, die nicht eingetragen sind, binden Dritte grundsätzlich nicht. Das ist eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung zugunsten der Rechtssicherheit.

Eingetragene Beschränkungen hingegen wirken gegen jedermann. Steht im Register, dass ein Direktor für Grundstücksgeschäfte die Zustimmung der Skupština benötigt, kann sich ein Käufer nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen, wenn er den Registerauszug gelesen hat oder hätte lesen können. Typische Beispiele für eingetragene Beschränkungen sind Betragsgrenzen für Einzelentscheidungen, Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäftsarten und Gesamtvertretungsvorbehalte.

Nicht eingetragene interne Regelungen, etwa ein Gesellschafterbeschluss, der bestimmte Verträge von der Vorabgenehmigung abhängig macht, entfalten keine Außenwirkung. Ein Vertragspartner, der gutgläubig handelt und den Registerauszug geprüft hat, ist geschützt. Die Gesellschaft trägt das Risiko, wenn sie interne Beschränkungen nicht eingetragen hat. Das unterstreicht, warum die Pflege des Registereintrags keine administrative Formalität ist, sondern ein aktives Risikomanagementinstrument.


Wann Sie unverzüglich einen Gesellschaftsrechtsanwalt hinzuziehen sollten

Bestimmte Situationen erfordern sofortige rechtliche Prüfung. Wer hier zögert, riskiert Haftung oder den Verlust von Rechten.

  • Unklare Registerlage: Wenn unklar ist, wer aktuell vertretungsbefugt ist, etwa nach einem Gesellschafterwechsel oder einer Umstrukturierung
  • Streit über Vertretungsbefugnis: Wenn ein Vertragspartner die Wirksamkeit eines Vertrags in Frage stellt oder ein abberufener Direktor weiter handelt
  • Komplexe Prokura-Gestaltung: Bei der Einrichtung gemeinschaftlicher oder besonderer Prokuren für Tochtergesellschaften oder Niederlassungen
  • Grenzüberschreitende Transaktionen: Wenn ausländische Investoren oder Muttergesellschaften Vertretungsregelungen aus anderen Rechtsordnungen mitbringen, die mit dem bosnischen Recht nicht kompatibel sind
  • Due Diligence beim Unternehmenskauf: Vor dem Erwerb einer Gesellschaft muss die Vertretungsstruktur vollständig geprüft werden; unklare Registerlagen können den Kaufpreis und die Haftungsverteilung erheblich beeinflussen
  • Mögliche Schadensersatzansprüche: Wenn ein Vertreter außerhalb seiner Befugnisse gehandelt hat und Dritte Ansprüche geltend machen

Ein lokaler Unternehmensanwalt liefert in diesen Situationen mehr als nur Rechtsauskunft. Er prüft den Registereintrag, begleitet Änderungsanträge beim Gericht, gestaltet Prokuren und Vollmachten rechtssicher und vertritt die Gesellschaft bei Streitigkeiten. Für internationale Vertragspartner ist die Kenntnis beider Rechtssysteme besonders wertvoll. Wer frühzeitig rechtliche Beratung für internationale Unternehmen in Bosnien einholt, vermeidet kostspielige Korrekturen im Nachhinein.


Praxisblick: Was Geschäftsführer in BiH häufig unterschätzen

Der häufigste Fehler, den Geschäftsführer in der Föderacija BiH machen, ist nicht die falsche Wahl des Vertreters. Es ist die Lücke zwischen internem Beschluss und Registereintrag. Ein Direktor wird abberufen, der Nachfolger intern bestellt, aber die Eintragung verzögert sich um Wochen. In dieser Zeit kann der alte Direktor rechtswirksam Verträge abschließen, und die Gesellschaft ist daran gebunden.

Das zweite unterschätzte Risiko ist die zu weitreichende Vollmacht. Unternehmen erteilen Mitarbeitern punomoć-Vollmachten, ohne deren Umfang klar zu begrenzen. Wenn dieser Mitarbeiter dann Verpflichtungen eingeht, die das Unternehmen nicht gewollt hat, ist die Haftungsfrage komplex und teuer. Compliance-Prozesse zur Unterschriftsprüfung sind kein bürokratischer Aufwand, sondern ein direktes Instrument zur Haftungsvermeidung.

Internationale Investoren sollten die Vertretungsstruktur schon bei der Gründung so gestalten, dass sie skalierbar ist. Wer von Anfang an klare Einzelvertretungsregeln, definierte Prokuren und ein gepflegtes Unterschriftsdepot einrichtet, spart sich spätere Registerkorrekturen und die damit verbundenen Verzögerungen. Vucic Legal begleitet solche Strukturierungen von der ersten Beratung bis zur Eintragung.


Wenn die Vertretungsstruktur Ihrer Gesellschaft unklar ist, ein Registereintrag geändert werden muss oder eine grenzüberschreitende Transaktion ansteht, brauchen Sie einen Anwalt, der die bosnische Registerpraxis kennt und international denkt.

Vucic

Vucic Legal berät internationale Unternehmen und Geschäftsführer in der Föderacija BiH zu allen Fragen der Gesellschaftsvertretung: von der Prüfung bestehender Registereinträge über die Gestaltung von Prokuren bis zur Begleitung von Registeränderungen beim Kantonsgericht. Dazu kommen Due-Diligence-Prüfungen vor Unternehmenskäufen und die Vertretung bei Streitigkeiten über Vertretungsbefugnisse. Die Kanzlei arbeitet mit internationalen Mandanten auf Deutsch und Englisch und kennt die Besonderheiten der Föderacija BiH aus der täglichen Praxis. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung über die Services-Seite und klären Sie Ihre Vertretungssituation rechtssicher.


Quellen

Für die Arbeit mit dem bosnischen Gesellschaftsrecht sind folgende Quellen maßgeblich:

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

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