Mit „reprezentacije i garancije“ bezeichnet die Vertragspraxis in Bosnien und Herzegowina, was im englischen Vertragsrecht „representations and warranties“ heißt und im Deutschen meist als Zusicherungen und Garantien erscheint. Gemeint sind ausdrückliche Erklärungen einer Vertragspartei über Tatsachen: über das Unternehmen, die Vermögenswerte, die Verträge, die Steuern oder die Rechtslage. Sie verteilen das Risiko, falls sich eine dieser Aussagen später als falsch herausstellt. Wer in Bosnien und Herzegowina Anteile an einer d.o.o. kauft, ein Joint Venture eingeht oder einen größeren Liefer- oder SaaS-Vertrag abschließt, entscheidet in diesen Klauseln, wer am Ende für unbekannte Risiken zahlt. Dieser Beitrag erklärt, wie die Klauseln aufgebaut sind, wie sie sich zum bosnischen Gesetz über Schuldverhältnisse verhalten und welche Punkte ausländische Unternehmen vor der Unterschrift prüfen sollten.
Kurz gesagt
- Zusicherungen und Garantien sind vertragliche Tatsachenerklärungen. Sie dienen der Offenlegung von Informationen und der Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen zwei Geschäftspartnern.
- In Bosnien und Herzegowina gilt weitgehende Vertragsfreiheit. Das Gesetz über Schuldverhältnisse (Zakon o obligacionim odnosima, ZOO) liefert nur einen Grundschutz bei Sach- und Rechtsmängeln und bei Nichterfüllung.
- Ohne klare Regelung von Rechtsfolgen, Haftungsgrenzen und Fristen greifen die gesetzlichen Regeln, die für eine Transaktion oft zu grob sind.
- Offenlegungsschreiben, Kenntnisvorbehalte, Wesentlichkeitsschwellen und Haftungshöchstbeträge bestimmen, wie viel eine Garantie im Streitfall tatsächlich wert ist.
- Für bekannte, konkrete Risiken sind spezifische Freistellungen meist das bessere Instrument als eine allgemeine Garantie.
Inhaltsverzeichnis
- Was Zusicherungen und Garantien im Vertrag leisten
- Abgrenzung: Garantie, Freistellung, Covenant und Bürgschaft
- Was typischerweise zugesichert wird
- Der rechtliche Rahmen in Bosnien und Herzegowina
- Offenlegung, Kenntnis, Wesentlichkeit und Haftungsgrenzen
- Ansprüche bei einer unzutreffenden Garantie
- Prüfliste für ausländische Unternehmen
- Unsere Sicht auf Zusicherungen und Garantien
- Beratung für Ihre Transaktion in Bosnien und Herzegowina
- Häufige Fragen
- Quellen
Was Zusicherungen und Garantien im Vertrag leisten
Eine Zusicherung (representation, im Bosnischen oft izjava oder reprezentacija) ist eine Aussage über einen Zustand zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder des Vollzugs: „Die Gesellschaft ist ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen.“ Eine Garantie (warranty, garancija) ist das vertragliche Versprechen, dass diese Aussage zutrifft, verbunden mit einer vereinbarten Rechtsfolge, falls sie es nicht tut.
In der Praxis werden beide Begriffe fast immer gemeinsam verwendet. Sie erfüllen zwei Kernfunktionen: Offenlegung und Risikoverteilung. Die Offenlegungsfunktion zwingt die Partei, die über das Wissen verfügt, Probleme auf den Tisch zu legen, bevor sie für deren Verschweigen haftet. Die Risikoverteilung legt fest, wer den Schaden trägt, wenn sich nach dem Closing ein verschwiegener Rechtsstreit, eine Steuernachforderung oder ein fehlendes Markenrecht zeigt.
Für einen ausländischen Investor in Bosnien und Herzegowina hat das eine besondere Bedeutung. Register, Grundbücher und Katasterdaten sind nicht in jedem Fall vollständig abgeglichen, und die Rechtslage unterscheidet sich je nach Entität. Die Due Diligence deckt vieles auf, aber nicht alles. Zusicherungen und Garantien schließen die Lücke zwischen dem, was geprüft werden konnte, und dem, worauf man sich verlassen muss.

Abgrenzung: Garantie, Freistellung, Covenant und Bürgschaft
In Vertragsentwürfen aus dem angelsächsischen Raum stehen mehrere Instrumente nebeneinander, die in der Verhandlung gern verwechselt werden. Die Unterschiede entscheiden über Beweislast, Haftungsumfang und Fristen.
| Instrument | Bezugspunkt | Typische Rechtsfolge | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Zusicherung (representation) | Tatsachen zu einem Stichtag | Schadensersatz, ggf. Anfechtung oder Rücktritt | Grundlegende Aussagen über Gesellschaft und Vermögen |
| Garantie (warranty) | Versprechen, dass die Aussage zutrifft | Vertraglich vereinbarter Ersatzanspruch | Kernbereiche wie Anteile, Bilanzen, Verträge |
| Freistellung (indemnity) | Ein konkretes, bekanntes Risiko | Erstattung „Euro für Euro“, oft ohne Schwellen | Laufende Prozesse, Steuerprüfungen, Altlasten |
| Covenant (Verpflichtung) | Künftiges Verhalten | Erfüllung, Schadensersatz | Verhalten zwischen Signing und Closing, Wettbewerbsverbote |
| Bürgschaft oder Garantie eines Dritten | Zahlungsfähigkeit des Schuldners | Dritter haftet neben dem Schuldner | Verkäufer ist eine Zweckgesellschaft ohne Substanz |
Der wichtigste Unterschied für die Praxis liegt zwischen Garantie und Freistellung. Eine Garantie deckt das Unbekannte ab: Der Käufer weiß nicht, ob ein Problem existiert, und lässt sich das Gegenteil zusichern. Eine Freistellung deckt das Bekannte ab: Die Due Diligence hat ein Risiko gefunden, dessen Höhe noch offen ist. Wer ein bekanntes Risiko nur über eine allgemeine Garantie absichert, läuft Gefahr, dass der Verkäufer es offenlegt und die Garantie damit ins Leere geht.
Was typischerweise zugesichert wird
Umfang und Tiefe der Zusicherungen hängen vom Geschäft ab. Beim Kauf von Geschäftsanteilen einer bosnischen d.o.o. ist der Katalog regelmäßig breit. Einen Überblick über den Aufbau eines solchen Vertrags gibt unser Beitrag zum Anteilskauf einer d.o.o. in Bosnien.
Beim Unternehmens- und Anteilskauf
- Gesellschaftsrechtlicher Status: ordnungsgemäße Gründung und Registrierung, Vertretungsbefugnis, keine laufenden Liquidations- oder Insolvenzverfahren.
- Anteile: Der Verkäufer ist Inhaber der Anteile, diese sind voll eingezahlt und frei von Pfandrechten, Optionen und Rechten Dritter.
- Finanzen: Jahresabschlüsse entsprechen den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften und geben die Lage zutreffend wieder, keine verdeckten Verbindlichkeiten.
- Steuern und Sozialabgaben: fristgerechte Erklärungen und Zahlungen, keine offenen Prüfungen außer den offengelegten.
- Wesentliche Verträge: Bestand, Wirksamkeit, keine Kündigung infolge des Kontrollwechsels (Change of Control).
- Immobilien: Eigentum oder Nutzungsrechte, Eintragung im Grundbuch, Baugenehmigungen und Nutzungsgenehmigungen.
- Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, keine verdeckten Abfindungs- oder Bonusverpflichtungen, keine anhängigen Arbeitsstreitigkeiten.
- Genehmigungen und Compliance: erforderliche Lizenzen liegen vor, keine Verstöße gegen regulatorische Vorgaben.
- Rechtsstreitigkeiten: keine anhängigen oder angedrohten Verfahren außer den offengelegten.
In Technologie- und grenzüberschreitenden Verträgen
Bei SaaS-Verträgen, Entwicklungsaufträgen oder Vertriebsvereinbarungen ist der Katalog schmaler, aber nicht weniger wichtig. Typisch sind Zusicherungen zu geistigem Eigentum (Inhaberschaft am Code, keine Verletzung von Rechten Dritter, Umgang mit Open-Source-Komponenten), zur Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO und dem bosnischen Datenschutzrecht, zur Vertretungsbefugnis der Unterzeichner sowie zum Fehlen von Sanktions- und Exportkontrollverstößen. Welche weiteren Klauseln in solchen Verträgen Standard sind, fasst unsere Liste wichtiger Vertragsklauseln zusammen.
Der rechtliche Rahmen in Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina hat kein einheitliches Schuldrecht auf Staatsebene. Die Föderation BiH, die Republika Srpska und der Distrikt Brčko wenden jeweils eigene Fassungen des Gesetzes über Schuldverhältnisse an, die auf dem gemeinsamen Gesetz von 1978 beruhen und in den Grundzügen übereinstimmen. Die folgenden Artikelangaben beziehen sich auf das ZOO in der Fassung der Föderation BiH.
Vertragsfreiheit und gesetzlicher Grundschutz
Das ZOO kennt den Begriff „representations and warranties“ nicht. Die Parteien können Inhalt und Rechtsfolgen solcher Klauseln weitgehend frei gestalten. Das Gesetz enthält für zweiseitige Verträge einen Grundschutz: Jede Partei haftet für Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistung (Art. 121 ff. ZOO FBiH), und bei Nichterfüllung kann die andere Partei nach Art. 124 ZOO FBiH Schadensersatz verlangen, neben Erfüllung oder Auflösung des Vertrags.
Dieser Grundschutz ist für eine Transaktion selten ausreichend. Er sagt nichts über Haftungshöchstbeträge, Schwellenwerte, Offenlegungen oder darüber, ob ein Anspruch auch dann besteht, wenn der Käufer den Mangel hätte erkennen können. All das muss der Vertrag selbst regeln.
Grenzen der Gestaltungsfreiheit
Die Vertragsfreiheit endet an zwingenden Vorschriften. Ein Beispiel ist das Verbot wucherischer Verträge: Nach Art. 141 ZOO FBiH ist ein Vertrag nichtig, wenn eine Partei die Notlage oder die schwierige wirtschaftliche Lage der anderen ausnutzt, um sich einen unverhältnismäßigen Vorteil zu verschaffen. Bei Distressed-Transaktionen, etwa dem Kauf eines angeschlagenen Unternehmens zu einem sehr niedrigen Preis, sollte die Vertragsdokumentation die wirtschaftliche Begründung des Preises deshalb nachvollziehbar festhalten. Auch ein vollständiger Haftungsausschluss für vorsätzliches Verschweigen hält im Ergebnis regelmäßig nicht. Das gilt in den meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und ist bei der Verhandlung realistisch einzupreisen.
Verjährung
Für Ansprüche aus Verträgen über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Das Oberste Gericht der Republika Srpska wendet die dreijährige Frist des Art. 374 ZOO in seiner Rechtsauffassung auf solche Ansprüche zwischen juristischen Personen und Einzelunternehmern entsprechend an. Für Schadensersatzansprüche aus einer Straftat gelten nach Art. 377 ZOO längere Fristen, die an die Verjährung der Strafverfolgung anknüpfen.
In der Vertragspraxis werden die Fristen für Garantieansprüche meist eigenständig vereinbart: kürzer für allgemeine operative Garantien, länger für Steuern und für fundamentale Garantien zu Anteilen und Vertretungsmacht. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Verjährung im konkreten Fall wirksam ist, sollte für das anwendbare Entitätsrecht geprüft werden, bevor die Klausel steht.
Offenlegung, Kenntnis, Wesentlichkeit und Haftungsgrenzen
Die Garantie selbst ist nur die halbe Klausel. Ihr wirtschaftlicher Wert ergibt sich aus den Mechanismen, die sie einschränken. Hier liegt in der Verhandlung der größte Spielraum.
Offenlegungsschreiben (Disclosure Letter)
Der Verkäufer listet in einem Offenlegungsschreiben die Ausnahmen zu den Garantien auf. Was dort ordnungsgemäß offengelegt ist, begründet keinen Anspruch mehr. Für den Käufer ist entscheidend, welcher Standard gilt: Reicht ein pauschaler Verweis auf den Datenraum, oder muss jede Ausnahme konkret und nachvollziehbar beschrieben sein? Aus Käufersicht sollte nur eine „fair und spezifisch“ beschriebene Offenlegung entlasten.
Kenntnisvorbehalte
Formulierungen wie „nach bestem Wissen des Verkäufers“ verlagern das Risiko auf den Käufer. Wichtig ist, wessen Wissen zählt (etwa namentlich benannte Geschäftsführer) und ob nur tatsächliches Wissen oder auch Wissen nach angemessener Nachfrage gemeint ist. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob eigene Kenntnis des Käufers aus der Due Diligence seinen Anspruch ausschließt. Ohne Regelung entsteht hier vermeidbarer Streit.
Wesentlichkeitsschwellen
Eine Wesentlichkeitsklausel schränkt die Garantie auf erhebliche Abweichungen ein. Hinzu kommen betragsmäßige Schwellen: eine Mindestgrenze für einzelne Ansprüche (de minimis) und ein Gesamtbetrag (Basket), der überschritten sein muss, bevor überhaupt gehaftet wird. Ob der Basket als Freibetrag oder als Freigrenze wirkt, also ob nach Überschreiten ab dem ersten Euro oder nur der übersteigende Betrag ersetzt wird, ist ein wesentlicher Verhandlungspunkt.

Haftungshöchstbeträge und Fristen
Üblich ist eine Obergrenze (Cap), oft als Anteil des Kaufpreises, mit höheren Grenzen für fundamentale Garantien und Steuern. Ergänzend wird die Art des ersatzfähigen Schadens geregelt, etwa der Ausschluss von entgangenem Gewinn. Für den Käufer stellt sich zusätzlich die Frage der Durchsetzbarkeit: Ein Cap nützt wenig, wenn der Verkäufer den Kaufpreis nach dem Closing ausschüttet. Kaufpreiseinbehalte, Treuhandkonten oder eine Garantie der Muttergesellschaft sichern die Ansprüche ab.
Ansprüche bei einer unzutreffenden Garantie
Erweist sich eine Garantie als falsch, richtet sich die Rechtsfolge zuerst nach dem Vertrag. Gut gestaltete Klauseln regeln Anspruchsart, Berechnung, Anzeigefristen und das Verfahren bei Ansprüchen Dritter.
Fehlt eine vertragliche Regelung oder greift sie nicht, bleibt das gesetzliche Instrumentarium des ZOO: Schadensersatz bei Nichterfüllung nach Art. 124, die Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie, in schweren Fällen, die Auflösung des Vertrags. Zeichnet sich bereits vor dem Closing ab, dass die Gegenseite ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird, erlaubt Art. 123 ZOO FBiH der vorleistungspflichtigen Partei, ihre Leistung zurückzuhalten, bis ausreichende Sicherheit geleistet ist.
In Unternehmenskaufverträgen wird das gesetzliche Regime oft bewusst durch ein abschließendes vertragliches Haftungssystem ersetzt. Das schafft Berechenbarkeit für beide Seiten, setzt aber voraus, dass der Katalog vollständig ist. Was nicht garantiert und nicht freigestellt ist, ist dann häufig nicht abgesichert. Für Geschäftsführer der Zielgesellschaft kommen eigene Haftungsrisiken hinzu, die wir im Beitrag zur Geschäftsführerhaftung in Bosnien erläutern.
Prüfliste für ausländische Unternehmen
Internationale Käufer und Vertragspartner bringen meist Muster aus ihrer Heimatrechtsordnung mit. Diese Muster funktionieren in Bosnien und Herzegowina nur, wenn sie an das lokale Recht angepasst werden. Die folgenden Schritte haben sich bewährt:
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand klären. Ein Vertrag unter englischem oder deutschem Recht mit einer bosnischen Gegenpartei ist möglich, die Vollstreckung erfolgt aber häufig in Bosnien und Herzegowina. Schiedsklauseln und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen gehören in dieselbe Überlegung. Mehr dazu in unserem Beitrag zu rechtssicheren Cross-Border-Geschäften.
- Entität bestimmen. Sitz der Gesellschaft, Lage der Immobilien und zuständige Register entscheiden, welches ZOO und welches Gesellschaftsrecht gilt.
- Garantiekatalog an die Due Diligence koppeln. Jedes Ergebnis der Prüfung sollte entweder in eine Garantie, eine Freistellung, eine Kaufpreisanpassung oder eine Bedingung für das Closing übersetzt werden.
- Bekannte Risiken freistellen. Laufende Verfahren, Steuerprüfungen und fehlende Baugenehmigungen gehören in spezifische Freistellungen, nicht in den Disclosure Letter.
- Offenlegungsstandard festlegen. Konkrete, nachvollziehbare Offenlegung statt pauschalem Verweis auf den Datenraum.
- Schwellen, Caps und Fristen differenzieren. Fundamentale Garantien und Steuern brauchen andere Grenzen als operative Garantien.
- Durchsetzbarkeit sichern. Einbehalt, Treuhand oder Garantie der Muttergesellschaft, wenn der Verkäufer nach dem Closing keine Substanz mehr hat.
- Sprachfassung prüfen. Bei zweisprachigen Verträgen festlegen, welche Fassung maßgeblich ist, und Begriffe wie „garancija“, „jamstvo“ oder „izjava“ einheitlich verwenden.
- Wiederholung zum Closing regeln. Garantien sollten zum Signing abgegeben und zum Closing wiederholt werden, mit klarer Regelung für Änderungen dazwischen.
Wie sich diese Punkte in die gesamte Vertragsarchitektur einfügen, zeigt unser Überblick zu Vertragsrecht in Bosnien und Risikominimierung.
Unsere Sicht auf Zusicherungen und Garantien
Zusicherungen und Garantien sind keine Formalität am Ende eines Vertragsentwurfs. Sie sind der Teil des Vertrags, der zeigt, ob die Parteien ihre Risiken wirklich verstanden haben. In unserer Arbeit mit internationalen und technologiegetriebenen Unternehmen sehen wir, dass Muster aus London, Wien oder Berlin selten ohne Anpassung in Bosnien und Herzegowina funktionieren.
Unser Ansatz ist präventiv. Wir verbinden die Ergebnisse der Due Diligence direkt mit dem Garantiekatalog, den Freistellungen und den Sicherungsmechanismen, damit kein festgestelltes Risiko ohne Antwort bleibt. Dabei verhandeln wir kommerziell: Eine Klausel muss das Geschäft schützen, ohne es zu blockieren.
Für unsere Mandanten zählt am Ende nicht, wie umfangreich der Katalog ist, sondern ob er im Streitfall trägt. Das setzt voraus, dass Rechtsfolgen, Fristen und Durchsetzbarkeit nach bosnischem Recht von Anfang an mitgedacht werden.
Franjo
Beratung für Ihre Transaktion in Bosnien und Herzegowina
Vucic Legal begleitet internationale Unternehmen, Investoren und Technologieunternehmen bei Anteilskäufen, Investitionen und grenzüberschreitenden Verträgen in Bosnien und Herzegowina. Wir entwerfen und verhandeln Garantiekataloge, Offenlegungsschreiben und Freistellungen und stimmen sie auf das anwendbare Recht der jeweiligen Entität ab.

Ob Sie einen bestehenden Entwurf prüfen lassen oder eine Transaktion von Beginn an strukturieren möchten: Unsere Leistungen in den Bereichen M&A, Transaktionen und Vertragsgestaltung sind auf genau diese Situationen ausgerichtet. Wir arbeiten diskret, reagieren schnell und orientieren uns an Ihrem Geschäftsziel.
Häufige Fragen
Kennt das bosnische Recht „representations and warranties“?
Das Gesetz über Schuldverhältnisse verwendet diesen Begriff nicht. Die Parteien können solche Klauseln aufgrund der Vertragsfreiheit dennoch wirksam vereinbaren. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regeln zu Sach- und Rechtsmängeln und zum Schadensersatz bei Nichterfüllung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Freistellung?
Eine Garantie sichert ab, dass eine Aussage über unbekannte Umstände zutrifft. Eine Freistellung deckt ein bereits bekanntes, konkretes Risiko ab, meist ohne Schwellen und unabhängig von der Offenlegung. Bekannte Risiken aus der Due Diligence sollten deshalb freigestellt und nicht nur garantiert werden.
Wie lange kann ich Ansprüche aus einer Garantie geltend machen?
Das hängt zuerst vom Vertrag ab, der meist eigene Fristen für verschiedene Garantiegruppen vorsieht. Gesetzlich gilt für Ansprüche aus Verträgen zwischen Unternehmen über Waren und Dienstleistungen grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist. Ob eine vertragliche Abweichung im Einzelfall wirksam ist, sollte vor der Unterschrift geprüft werden.
Schließt meine Kenntnis aus der Due Diligence den Anspruch aus?
Das regelt idealerweise der Vertrag. Ohne ausdrückliche Klausel besteht das Risiko, dass sich der Verkäufer auf die Kenntnis des Käufers beruft. Eine klare Regelung zum Verhältnis von Due Diligence, Offenlegung und Garantie vermeidet diesen Streit.
Kann ich ein englisches oder deutsches Vertragsmuster verwenden?
Ja, als Ausgangspunkt. Das Muster muss aber an das Gesellschafts-, Register- und Schuldrecht der zuständigen Entität angepasst werden, und die Vollstreckbarkeit in Bosnien und Herzegowina sollte von Anfang an mitgeplant sein.
Quellen
- Zakon o obligacionim odnosima FBiH (Paragraf Lex BA)
- Rechtsauffassung des Obersten Gerichts der Republika Srpska zur Verjährung nach Art. 374 ZOO
- Bilten des Obersten Gerichts der FBiH zu Art. 377 ZOO
- ACC: Risk Allocation in M&A
